Kinder-Apps sind nicht immer für Kinder geeignet
In einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) im Rahmen des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ wurden 32 kostenlose Apps, die sich speziell an Kinder richten, getestet. Überprüft wurden in den Apps die eingebundene Werbung, die Kaufaufforderungen, die In-App-Käufe sowie die Nutzerinformationen und Maßnahmen zum Jugendmedienschutz.
Erkenntnisse der Untersuchung
Wo kostenlos drauf steht, muss nicht kostenlos drin sein. Oftmals werden Kinder verleitet Geld, mit sogenannten In-App-Käufen für z.B. weitere Spielvarianten oder virtuelle Spielewährungen, auszugeben. Hinzu kommt die integrierte Werbung in den Apps, die nicht immer deutlich genug von den Inhalten getrennt wird und teilweise beeinträchtigende Inhalte zeigt wie z.B. Werbung für ein Online-Casino oder einen Flirt-Chat. Bedenklich im Hinblick auf den Datenschutz ist auch die häufige Einbindung von Social-Media-Tools wie Facebook, Twitter und Co. und die Aufforderung an die Kinder das Spiel bei Facebook zu teilen oder Freunde einzuladen.
Der vzbv fordert deshalb, dass Kinder und vor allem deren Eltern bereits vor dem Herunterladen einer Kinder-App Informationen erhalten müssen, ob die App im Laufe der Nutzung kostenpflichtig wird, wie sich die App finanziert (Werbung oder In-App-Käufe) und ob Social-Media-Tools in die App integriert sind.
Der gesamte Untersuchungsbericht des vzbv ist downloadbar:
Untersuchung zu Kinder-Apps | Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ (PDF)